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ZVers 2, März 2021, Seite 59

Die Offenlegungsverordnung und ihre Auswirkungen auf die Versicherungsvermittlung

Christian Schöller und Katrin Repic

Ab gelten die Transparenzbestimmungen der Offenlegungsverordnung unter anderem auch für sogenannte Finanzberater, darunter Versicherungsvermittler. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die neuen Pflichten geben. Da die FMA 2021 einen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit setzt, ist eine Beschäftigung mit dem Thema – trotz aller praktischen Fragen, die sich insbesondere aus den erst im Entwurf vorliegenden technischen Regulierungsstandards (im Folgenden: RTS) ergeben – sehr ratsam.

1. Anwendungsbereich

Das Thema „Nachhaltigkeit“ ist in der Finanzbranche allgegenwärtig. Der europäische Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang insbesondere zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaübereinkommens sowie zur Reduktion von Risiken und Auswirkungen des Klimawandels in kürzester Zeit eine Vielzahl an Rechtsakten erlassen. Zentrale Eckpfeiler des künftigen Nachhaltigkeitsregulierungsrahmens sind zwei bereits veröffentlichte, aber noch nicht vollständig anwendbare EU-Verordnungen, nämlich die Taxonomie-Verordnung (sie soll schrittweise ab 2022 bestimmen, was „Nachhaltigkeit“ bedeutet) und die Offenlegungsverordnung.

Die Offenlegungsverordnung ist im Unterschied zur Taxonomie-Verordnung großteils ber...

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