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ZVers 1, Oktober 2018, Seite 37

Information, Beratung und allgemeiner Wohlverhaltensgrundsatz beim Versicherungsvertrieb

Walter Kath

Unter all jenen Neuerungen, welche die Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) und deren nationale Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten beim Versicherungsvertrieb mit sich bringen werden, sticht der hier zu behandelnde Themenbereich wohl als solcher hervor, der – vor allem für die Versicherungsunternehmen als nunmehrige Versicherungsvertreiber – ganz gravierende Änderungen bewirkt. Die nicht bloß rechtstheoretische, sondern vor allem auch rechtspolitische und eminent praktische Bedeutung der Trias Information – Beratung – Wohlverhaltensgebot steht außer Zweifel. Im Wesentlichen handelt es sich bei dem im Folgenden zu beleuchtenden Bereich um Anforderungen an den Versicherungsvertrieb, welche sich aus Kapitel V der IDD ergeben – freilich reduziert um jene Teilbereiche, welche durch Beiträge anderer Autoren dieses Hefts abgedeckt werden sowie die Thematik „Product Governance“ bzw „Aufsichts- und Lenkungs-Anforderungen“. Ausgespart bleiben aufgrund der zu wahrenden Dimension des Beitrags auch Fragen zu Modalitäten der Informationserteilung (insbesondere auf elektronischem Weg) sowie eine Darstellung der speziellen Regelungen im Hinblick auf zusä...

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