zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZVers 1, Oktober 2018, Seite 37

Information, Beratung und allgemeiner Wohlverhaltensgrundsatz beim Versicherungsvertrieb

Walter Kath

Unter all jenen Neuerungen, welche die Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) und deren nationale Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten beim Versicherungsvertrieb mit sich bringen werden, sticht der hier zu behandelnde Themenbereich wohl als solcher hervor, der – vor allem für die Versicherungsunternehmen als nunmehrige Versicherungsvertreiber – ganz gravierende Änderungen bewirkt. Die nicht bloß rechtstheoretische, sondern vor allem auch rechtspolitische und eminent praktische Bedeutung der Trias Information – Beratung – Wohlverhaltensgebot steht außer Zweifel. Im Wesentlichen handelt es sich bei dem im Folgenden zu beleuchtenden Bereich um Anforderungen an den Versicherungsvertrieb, welche sich aus Kapitel V der IDD ergeben – freilich reduziert um jene Teilbereiche, welche durch Beiträge anderer Autoren dieses Hefts abgedeckt werden sowie die Thematik „Product Governance“ bzw „Aufsichts- und Lenkungs-Anforderungen“. Ausgespart bleiben aufgrund der zu wahrenden Dimension des Beitrags auch Fragen zu Modalitäten der Informationserteilung (insbesondere auf elektronischem Weg) sowie eine Darstellung der speziellen Regelungen im Hinblick auf zusä...

Daten werden geladen...