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ZVers 2, März 2022, Seite 70

Haftpflichtversicherung: Verjährung des Rückzahlungsanspruchs wegen irrtümlicher Zahlung einer Nichtschuld durch den Versicherer

§§ 1431, 1432, 1478 und 1479 ABGB

1. Der Versicherer, der Zahlung geleistet hat, obwohl Leistungsfreiheit oder nur eine geringere Leistungspflicht bestand, kann diese Leistung unter den Voraussetzungen des § 1431 ABGB zurückverlangen. Der Bereicherungskläger (Versicherer) hat zu beweisen, dass die von ihm erbrachte Leistung zum Zweck der Erfüllung einer Schuld erfolgte, die in Wirklichkeit nicht bestand, und dass er sich bei der Leistung in einem Irrtum befand, also die Voraussetzungen für eine Leistung nicht (im angenommenen Umfang) vorlagen, der Versicherer aber irrig davon ausging.

2. Nach § 1432 ABGB ist die Kondiktion jedoch dann ausgeschlossen, wenn der Zahlende bewusst eine Nichtschuld tilgen wollte. Bestehen bloße Zweifel über den Bestand der Schuld, ist die Rückforderung zwar grundsätzlich zulässig, wenn sich der Mangel des Grundes herausstellt, doch gilt dies dann nicht mehr, wenn die Zahlung aus der Sicht des Empfängers dahin verstanden werden durfte, dass die strittige Frage, ob eine Schuld besteht, bereinigt werden sollte. Wenn der Schuldner in einem solchen Fall vermeiden will, dass die Zahlung in diesem Sinn ausgelegt wird, muss er bei der Zahlung einen Vorbehalt machen; sonst is...

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