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BFGjournal 9, September 2021, Seite 300

Keine KESt-Rückerstattung im Cum-/Ex-Geschäft ohne Dividendenzurechnung

Renate Schohaj

Im zugrunde liegenden Fall geht es um den Erwerb von Aktien börsenotierter inländischer Unternehmen von einem Broker im außerbörslichen Handel. Eine Besonderheit des Handels mit Aktien stellen sogenannte Cum-/Ex-Geschäfte rund um den Dividendenstichtag dar. Dabei werden Aktien kurz vor dem Termin der Dividendenzahlung mit Dividendenanspruch („cum Dividende“) erworben. Tatsächlich werden die Aktien aber erst nach dem Dividendenstichtag ohne Dividende („ex Dividende“) geliefert. Als Ausgleich für die nicht erhaltene Dividende wird eine Kompensationszahlung in Höhe der Nettodividende (Dividende abzüglich einbehaltener Kapitalertragsteuer) geleistet.

Da bei bestimmter Gestaltung die Gefahr einer mehrfachen Anrechnung – sowohl an den ursprünglichen Aktieninhaber als auch an den Aktienerwerber – von nur einmal erhobener Kapitalertragsteuer besteht, ist zu klären, wer nach objektiven Kriterien berechtigt ist, sich die abgeführte Kapitalertragsteuer rückerstatten zu lassen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, wem die inländischen Dividendeneinkünfte aus den Aktien zuzurechnen sind bzw wann das wirtschaftliche Eigentum an den Wertpapieren vom Aktienverkäufer auf den Aktienerwerber übergega...

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