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Besteuerungsrecht an diversen Rentenzahlungen nach dem DBA Deutschland
Das BFG hatte sich im gegenständlichen Fall mit unterschiedlichen nichtselbständigen Einkünften eines Pensionisten zu beschäftigen, der in der Freistellungsphase seiner Altersteilzeit die Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlagert hatte.
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RV/3100139/2020; Revision nicht zugelassen. | Art 18 Abs 1, Art 19 Abs 2 und Abs 3 DBA‑Deutschland |
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer (Bf) war zu seiner Aktivzeit in Deutschland als Sachbearbeiter bei einer Straßenbahn AG beschäftigt. Er hatte mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis abgeschlossen, wobei die dreijährige Arbeitsphase von Oktober 2007 bis September 2010 und die dreijährige Freistellungsphase von Oktober 2010 bis September 2013 dauerte.
Mit Ende des Jahres 2012, also noch in der Freistellungsphase, hatte der Bf seinen Wohnsitz von Deutschland nach Österreich verlegt.
Bis September 2013 bezog der Bf Einkünfte aus dem Arbeitsteilzeitarbeitsverhältnis, ab Pensionsantritt im Oktober 2013 hatte er Einkünfte aus der gesetzlichen Rente der Deutschen Rentenversicherung, aus der Ruhegeldkasse seines ehemaligen Arbeitgebers und (ab 2014) aus einer Direktzusage seines ehemaligen Arbeit...