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BFGjournal 2, Februar 2021, Seite 54

Rechtmäßige Rückforderung von Familienbeihilfe wegen Aufenthalts der Kinder in einem Drittstaat

Entscheidung: RV/7103485/2020, Revision nicht zugelassen.

Normen: § 5 Abs 3 FLAG; Art 19 Abkommen zwischen Österreich und Israel über soziale Sicherheit idF BGBl III 2002/30.

(W. R.) – Sachverhalt: Mit Entsendungsvereinbarung vom wurde die – laut Versicherungsdatenauszug – bei einem österreichischen Unternehmen ab bis laufend geringfügig angestellte, gemäß § 19a ASVG selbstversicherte Beschwerdeführerin seitens des Dienstgebers zumindest für den Zeitraum vom bis zum zwecks Erbringung von Dienstleistungen – unter Mitnahme ihrer drei minderjährigen Kinder – nach Israel entsendet. Der mit der Anwendbarkeit niederländischer Vorschriften begründeten, für den Zeitraum vom bis zum verfügten Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen tritt die Beschwerdeführerin zunächst mit dem Argument der realen Entsendung nach Israel entgegen. Sie führt in ihrem gegen die abweisende Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde erhobenen Vorlageantrag einen auf einem – nicht näher spezifizierten bilateralen – Abkommen basierenden, auf der Tatsache des Bezugs österreichischen Gehalts fußenden Anspruch auf Weiterbezug der Familienbeihilfe ins Treffen.

Entscheidung: Zur (nationalen) Anspruc...

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