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BFGjournal 2, Februar 2021, Seite 40

Die Geschäftsverteilung des BFG 2021 – Folgen der Modernisierung der Finanzverwaltung

Peter Unger

Mit dem (ersten) Finanz-Organisationsreformgesetz, kurz FORG (BGBl I 2019/104) und dem 2. FORG (BGBl I 2020/99) sowie der FORG-Anpassungsverordnung (BGBl II 2020/579) wurde per eine weitreichende und tiefgreifende Strukturreform der österreichischen Finanzverwaltung umgesetzt. Die COVID-19-Pandemie hatte allerdings ihre Auswirkung auch auf die Organisationsreform der Finanzverwaltung. War ursprünglich im (1.) FORG noch ein Inkrafttreten der Änderungen zum vorgesehen, so wurde durch das 3. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/23, kundgemacht am ) der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform auf den nunmehrigen verschoben.

1. Einleitung

Der letzte große Reformschritt innerhalb der Finanzverwaltung in den Jahren 2003 bis 2005 durch Auflösung der rund 150 Jahre lang bestehenden Finanzlandesdirektionen sowie Reduzierung der Finanzämter von 80 auf 42 und der Zollämter von 65 auf 15 ist S. 41 bereits gute 15 Jahre her. Um die Finanzverwaltung (wieder) fit für aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu machen, wurde die bestehende Organisationsstruktur durch die obigen Gesetzes- und Verordnungspakete umfassend „modernisiert“.

Wenngleich die Reform nur geringe unmittelbare rechtliche Auswirkungen für d...

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