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Vertreterpauschale für Bankangestellten
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Vertreterpauschale für Bankangestellten | |
RV/2217-W/11; beim VwGH anhängig unter 2012/13/0078 | §§ 16 Abs. 3, 17 Abs. 4 und 6 EStG 1988, § 1 Z 9 VO BGBl. II Nr. 382/2001 |
1. Der Fall
Der Steuerpflichtige war bis April bei einer Bank als Key Account Manager für multinationale Unternehmen in Österreich und ab Mai bei einer anderen Bank als Geschäftsstellenleiter einer Filiale beschäftigt. Der Steuerpflichtige kümmerte sich um die eigenständige Betreuung von Firmen und Konzernen samt umfassender Beratung und Problemlösung sowie um die Neukundenakquisition und eigenverantwortliche Geschäftsabschlüsse. Ebenso standen PR-Tätigkeiten und die Repräsentation des Unternehmens nach außen, besonders als Geschäftsstellenleiter der neu gegründeten Bankfiliale, im Vordergrund.
2. Die Entscheidung
Entscheidung des UFS: Wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seines den Innendienst überwiegenden Außendienstes auch Tätigkeiten der Auftragsdurchführung verrichtet, ist er dennoch als Vertreter tätig, solange der Kundenverkehr in Form des Abschlusses von Geschäften im Namen und für Rechnung seines Arbeitgebers eindeutig im Vordergrund steht (vgl. ; Jakom/Lenneis, EStG3 [2010] § 16 Rz. 66; § 17 Abs. 6 EStG i. d. g. F.).
Amtsbeschwerde...