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Zustimmung des Landes zum Grundstückserwerb ist keine aufschiebende Bedingung zum Verpflichtungsgeschäft
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Zustimmung des Landes zum
Grundstückserwerb ist keine aufschiebende Bedingung zum
Verpflichtungsgeschäft
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1. Der Fall
Die Mutter übergab ihrer Tochter mit Übergabsvertrag u. a. ihre Eigentumswohnung. Die Tochter räumte als Gegenleistung ihrer Mutter das lebenslängliche Gebrauchsrecht an der Eigentumswohnung ein und übernahm die auf den Grundstücksanteilen pfandrechtlich sichergestellten Wohnbauförderungsdarlehen des Landes. Für das Wohnbauförderungsdarlehen wurde das Veräußerungsverbot grundbücherlich intabuliert. Die Übergabe der Eigentumswohnung in den tatsächlichen Besitz sollte mit Vertragsunterfertigung erfolgen, und hinsichtlich des Veräußerungsverbots ...