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Die Aufrechnung mit Insolvenzforderungen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Abgabenverfahren
In erster Linie soll hier die Frage der Rechtmäßigkeit der Verrechnung von nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens bzw. Schuldenregulierungsverfahrens hervorgekommenen, aber bereits vor Insolvenzeröffnung entstandenen Abgabengutschriften mit den gesamten angemeldeten bzw. nicht angemeldeten Abgabenschuldigkeiten anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung des UFS und VwGH besprochen werden. Dies deshalb, da die einzelnen hierzu ergangenen Entscheidungen in der Lösung dieser rechtlichen Fragestellung unterschiedliche Herangehensweisen aufzeigen, die im Ergebnis alle zu befürworten sind, gleichwohl aber nicht immer in ihrer Begründung zu überzeugen vermögen.
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RV/0192-F/11 |
1. Der Fall
Gegen den Berufungswerber wurde im Februar 2010 ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. In weiterer Folge meldete das Finanzamt die ausstehenden Abgabenrückstände des Berufungswerbers beim Insolvenzgericht als Insolvenzforderungen an. Ende des Jahres 2010 wurde der von den Gläubigern mehrheitlich angenommene Zahlungsplan mit Beschluss des Insolvenzgerichts als rechtskräftig bestätigt und das Schuldenregulierungsverfahren aufgehoben.
Im Februar 2011 wurden vom Berufungswe...