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BFGjournal 9, September 2012, Seite 317

Inlandsentsendung eines ausländischen Dienstnehmers im Konzernverbund

Johannes Böck

Im Fall der Inlandsentsendung eines ausländischen Dienstnehmers im Konzernverbund für die Dauer von weniger als 183 Tagen ist die sog. „183-Tage-Regel“ bzw. „Monteurklausel“ zu beachten. Demnach hat Deutschland als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht, wenn darüber hinaus die Vergütungen nicht von einem oder nicht für einen in Österreich ansässigen Arbeitgeber bezahlt werden und dieser über keine Betriebsstätte oder feste Einrichtung i. S. d. Abkommensrechts in Österreich verfügt. Im Fall der Inlandsentsendung im Konzernverbund ist zu prüfen, ob die entsendende deutsche Muttergesellschaft weiterhin als wirtschaftlicher Arbeitgeber des entsendeten Dienstnehmers anzusehen ist.


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RV/3234-W/10, RV/0358-W/10

1. Der Fall

Dem in Deutschland ansässigen Dienstnehmer einer deutschen Gesellschaft wird der Vertrieb bei der österreichischen Tochtergesellschaft für „Südosteuropa/Zentralasien“ übertragen, und er wird für den Zeitraum von bis zur österreichischen Tochtergesellschaft entsendet.

S. 318Die deutsche Muttergesellschaft verfügt in Österreich über keine Betriebsstätte i. S. d. Abkommensrechts und ist weiterhin als wirtschaftlicher Arbeitgeber des Dienstnehmers anzusehen. Mit ...

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