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Besuch eines Fitnessstudios bei medizinischer Indikation als agB: Amtsbeschwerde eingebracht
Bei medizinischer Indikation führt der Besuch eines Fitnessstudios nach Rechtsansicht des UFS zu einer außergewöhnlichen Belastung, wenn eine ärztliche Verordnung zu einem Physiotherapeuten vorliegt und dieser zur weiteren Behandlung auf den Geräten des im selben Haus gelegenen Fitnessstudios die medizinisch indizierten Übungen vorführt, damit die Steuerpflichtige diese Übungen nach einem erstellten Übungsplan und unter Aufsicht des Therapeuten oder eines Heilmasseurs selbst ausüben kann.
Gegen diese Entscheidung wurde beim VwGH zur Zahl 2012/15/0136 eine Amtsbeschwerde erhoben. Dies deswegen, weil sich die ärztliche Verordnung auf eine physiotherapeutische Behandlungsserie (die auch stattgefunden hat) bezogen hat; eine Aussage dahingehend, dass auch das weitere Training im Fitnessstudio ärztlich angeordnet wurde, lässt sich daraus nicht ableiten. Weiters wurde in der UFS-Entscheidung verabsäumt, die gesetzlich geforderte Außergewöhnlichkeit in die Betrachtung miteinzubeziehen.
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1. Der Fall
Wegen nutritiver Allergien und einer degenerativen Wirbelsäulenveränderung bestand bei der Berufungswerberin eine amtsärztlich bestätigte 60%ige Behinderu...