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BFGjournal 9, September 2012, Seite 311

Avalprovision steuerpflichtig gemäß § 29 Z 3 EStG

Ernst Marschner

Ein Gesellschafter erhält als Gegenleistung für die Verpfändung seiner – im Privatvermögen gehaltenen – Gesellschaftsanteile zur Besicherung eines Darlehens der Gesellschaft eine Avalprovision. Diese führt nach Ansicht des UFS zu Einkünften aus Leistungen gemäß § 29 Z 3 EStG.


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RV/0551-S/11 (VwGH-Beschwerde zu 2012/15/0160 eingebracht)

1. Der Fall

Die B-AG und deren Tochtergesellschaft BB-AG verfügten nur über eine geringe eigene Bonität und waren nicht in der Lage, eigene Sicherheiten für die notwendige Finanzierung ihrer Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschafter der B-AG verpfändeten ihre Anteile an der A-GmbH, an der sie ebenso, aber mit abweichendem Beteiligungsverhältnis beteiligt waren, zur Besicherungen von Darlehen der B-AG und der BB-AG.

Als Gegenleistung erhielten die Gesellschafter eine Avalprovision, die unstrittig fremdüblich vereinbart wurde. Das Finanzamt betrachtete die Avalprovision als steuerpflichtig und schrieb Einkommensteuer vor.

2. Die Entscheidung

2.1. Die Rechtslage

§ 2 Abs. 3 EStG enthält eine taxative Aufzählung der der Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte. Alle Vermögensvermehrungen, die nicht unter eine dieser einzelnen Einkunftsarten subsumiert werden k...

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