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BFGjournal 9, September 2012, Seite 308

Ist die Darlehenshingabe durch Gesellschafter an die Gesellschaft als verdeckte Einlage zu werten?

Gerald Daniaux

Auch wenn prima facie fremdunübliche Bedingungen betreffend die Darlehenshingabe von Gesellschaftern an die Gesellschaft, wie Nachrangigkeit im Insolvenzfall, gewinnabhängige Verzinsung, Auszahlung der Zinsen und Tilgung des Darlehens für die Dauer der Finanzierungsgarantie durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS, Förderbank für den österreichischen Mittelstand) nur mit deren Zustimmung, sowie Nachschussverpflichtungen im Allgemeinen gegen das tatsächliche Vorliegen eines Darlehens sprechen, muss das nicht bedeuten, dass es sich bei den Darlehen tatsächlich um eine verdeckte Einlage der Gesellschafter an die Gesellschaft handelt. In einer jüngst getroffenen Berufungsentscheidung hat der UFS im Rahmen der notwendigen Gesamtbetrachtung dem Gesellschafter im Gegensatz zum Finanzamt die Position eines Fremdkapitalgebers zuerkannt.


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1. Der Fall

Der Berufungswerber hat für das Jahr 2006 negative Kapitaleinkünfte aus Darlehenszinsen erklärt, die aus einem von ihm privat aufgenommenen Darlehen resultierten, das er als Gesellschafter der Holding-GmbH, die Eigentümerin der kreditnehmenden GmbH ist, der GmbH zur Verfügung stellte.

Das Finanzamt hat die negati...

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