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BFGjournal 1, Jänner 2012, Seite 22

Spekulationsfrist bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils an einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft

Robert Posch

Vermögensverwaltende Gesellschaften erzielen i. d. R. außerbetriebliche Einkünfte. Im Fall der Veräußerung des Gesellschaftsanteils an einer derartigen Gesellschaft ist eine Wertsteigerung – sofern der Anteil nicht im steuerlichen Betriebsvermögen gehalten wird – allenfalls als Spekulationsgeschäft zu erfassen. Besitzt die vermögensverwaltende Gesellschaft ihrerseits ein oder mehrere Grundstück(e), stellt sich die Frage, ob die Spekulationsfrist für die Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern i. S. d. § 30 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 (ein Jahr) oder jene für Grundstücke und grundstückgleiche Rechte gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 (zehn bzw. 15 Jahre) zur Anwendung kommt.


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1. Der Fall

Die Berufungswerberin, eine Privatstiftung, die Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung erzielt, hatte eine 25%ige Beteiligung an einer vermögensverwaltende KG, deren Unternehmensgegenstand die Errichtung und langfristige Vermietung eines Bürogebäudes war, durch unentgeltliche Zuwendung des Stifters im Dezember 2005 erworben, der sie seinerseits im September 2005 angeschafft hatte. Mit Kaufvertrag vom April 2007 veräußerte die Privatstiftung ihren 25%igen Gesellschaftsanteil.

Die Berufungswerbe...

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