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Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 303 Abs 1 lit b BAO aufgrund der Erstellung eines Bewertungsgutachtens nach dem Bewertungsstichtag
In gegenständlichem Fall stellte die Verlassenschaft, vertreten durch die Revisionswerberin, einen Antrag auf Wiederaufnahme des durch Feststellungsbescheid auf den Stichtag abgeschlossenen Bewertungsverfahrens. Eine nach dem Bewertungsstichtag erstellte Studie, die geeignet ist den Wert zu beeinflussen, ist eine „neue“ und nicht eine „neu hervorgekommene“ Tatsache. Der behördlich festgestellte Einheitswert benachbarter Grundstücke ist kein im Gesetz vorgesehener Vergleichsmaßstab für die Ermittlung des Bodenwertes.
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RV/7101870/2011, RV/7101871/2011; Ra 2018/13/0066, Ra 2018/13/0065; Abweisunf der Beschwerde in beiden Fällen; Revision nicht zugelassen. Die ao Revisionen wurden mit Erkenntnissen , Ra 2018/13/0065 (erledigt im gleichen Sinn) als unbegründet abgewiesen. |
1. Der Fall
Der Erblasser hatte im Jahr 2005 die Neufeststellung des Einheitswertes bezüglich der, mit einem Einfamilienhaus bebauten, Liegenschaft beantragt. Auf Grund dieses Antrags stellte das Finanzamt im Jahr 2006 den Einheitswert für den Grundbesitz (Einfamilienhaus) zum fest. Der Bescheid erging an die Verlassenschaft und er...