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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

9. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3195-0

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 2 Gleichwertiges Abweichen

Erl zu § 2

Um die Anwendung von neu entwickelten Baustoffen und Bauweisen nicht zu behindern und im Bedarfsfall eine maximale Planungsfreiheit zu gewährleisten, darf von allen bautechnischen Bestimmungen gleichwertig abgewichen werden. Die Gleich-wertigkeit ist vom Antragsteller schlüssig und fundiert nachzuweisen. Dieser Nachweis ist dem Bauantrag beizulegen.

Anmerkungen

0) IdF LGBl 4/2015.

§ 2 NÖ BTV 2014 entspricht weitestgehend § 2 NÖ BTV 1997, wobei nunmehr anstelle von „wesentlichen Anforderungen“ von „Grundanforderungen“ und statt „Zielvorgaben“ von „technische Mindestanforderungen“ die Rede ist.

1) Wie bereits in der Vorauflage festgehalten, scheint diese – an sich begrüßenswerte – generelle Ausnahmebestimmung im Hinblick auf die Judikatur des VfGH zur Frage der ausreichenden Determinierung von V iSd Art 18 B-VG (vgl etwa VfSlg 10.296 zur Kä BauO u VfSlg 11.859 zur OÖ BauO) besser in die NÖ BO 2014 als in die NÖ BTV 2014 als DurchführungsV zu passen.

2) S zB § 4 bis 14 NÖ BTV 2014.

3) Wie in § 43 Abs 1 und Abs 2 NÖ BO 2014 wird nunmehr – abweichend von § 2 NÖ BTV 1997 – von „Grundanforderungen“ anstelle von „wesentlichen Anforderungen“ gesprochen.

4) Abweichend von § 2 NÖ BTV 19...

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