BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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§ 71 Sprachliche Gleichbehandlung
Materialien zur NÖ BO 2014
Erl zu § 71
Entsprechend dem Gender Mainstreaming wurde die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter auch in der NÖ Bauordnung 2014 verankert, wobei – im Sinn einer leichteren Lesbarkeit der Regelungsnormen – die Vorgangsweise, die auch in bundesrechtlichen Regelwerken (z.B. die hier nachgebildete Bestimmung des § 56 VwGVG) soei auch in anderen Landesgesetzen bereits gewählt wurde.
Anmerkungen
0) IdF LGBl 1/2015.