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BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

9. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3195-0

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BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht (9. Auflage)

III. Örtliche Straßenpolizei


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12.
Bewilligung von Ausnahmen von Verkehrsgeboten oder -verboten, die von der Gemeinde erlassen wurden;
für eine einmalige Fahrt
14,70
für mehrmalige Fahrten
33,90
13.
Bewilligung für eine Ladetätigkeit auf Straßenstellen, wo das Halten verboten ist oder auf Gehsteigen
für eine einmalige Ladetätigkeit
14,70
für mehrmalige Ladetätigkeit
33,90
14.
Bewilligung für die Benützung von Straßen einschließlich des darüber befindlichen für die Sicherheit des Straßenverkehrs in Betracht kommenden Luftraumes zu verkehrsfremden Zwecken und für eine Tätigkeit, durch die Menschenansammlungen auf der Straße herbeigeführt oder die Aufmerksamkeit von Fahrzeuglenkern beeinträchtigt werden kann
a)
durch Aufstellen einer Selbstbedienungseinrichtung
aa)
fest montiert (z. B. Wandautomat, Personenwaage)
9,25
bb)
vorübergehend aufstellbar (z. B. transportabler Zeitungsbehälter)
4,55
b)
durch Abstellen von fahrunfähigen Fahrzeugen, von Fahrzeugen ohne Kennzeichen, von Anhängern ohne ziehendes Fahrzeug und von unbespannten Fuhrwerken für länger als 3 Tage
27,30
c)
durch Verwendung von Lautsprecherwagen
45,90
d)
für alle anderen Tatbestände, die nicht unter lit.a, b und c fallen
71,–
S. 175415.
Zulassung von Ausnahmen ...

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