BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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I.
Ab lautet der in § 2 Abs. 1 des NÖ Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl. 3800-7, für Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden angeführte Betrag
statt € 1.000,– € 1.095,–