Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

9. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3195-0

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BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht (9. Auflage)

IX. Tierzuchtangelegenheiten


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109.
Anerkennung als Zuchtorganisation (§ 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 NÖ Tierzuchtgesetz 2008, LGBl. 6300)
a)
mit der Ermächtigung zur Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen (§ 3 Abs. 5 NÖ Tierzuchtgesetz 2008, LGBl. 6300)
547,-
b)
ohne die Ermächtigung nach lit. A
492,-
sowie für jede von der Anerkennung umfasste Rasse zusätzlich zum Betrag nach lit.a oder b
c)
im Fall der Anerkennung als Zuchtorganisation für Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen für jede Rasse
109,-
d)
im Fall der Anerkennung als Zuchtorganisation für Equiden für jede Rasse
164,-
110.
Ermächtigung zur Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen (§ 3 Abs. 5 NÖ Tierzuchtgesetz 2008, LGBl. 6300)
54,50
111.
Ergänzende Anerkennung aufgrund einer wesentlichen Änderung beim Anerkennungssachverhalt (§ 5 NÖ Tierzuchtgesetz 2008, LGBl. 6300)
a)
durch die Erweiterung der Anerkennung auf weitere Rassen
1.
im Fall der Anerkennung als Zuchtorganisation für Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen für jede Rasse
109,-
2.
im Fall der Anerkennung als Zuchtorganisation für Equiden für jede Rasse
164,-
b)
für jede sonstige wesentliche Änderung
54,50
112.
Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach ...

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