BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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T a r i f - über das Ausmaß der Gebrauchsabgabe
Monatsabgaben je begonnenen Kalendermonat
Für die Lagerung von Baustoffen und Schutt sowie für die Aufstellung von Baugeräten, Gerüsten, Container, Lademulden, Bauhütten und dergleichen, für mehr als drei Tage
je angefangenen fünf m2 der bewilligten Fläche höchstens € 5,–,
für einen Monat mindestens aber € 30,–.
Für Vorgärten (Aufstellung von Tischen, Stühlen u.ä., sogenannte Schanigärten) vor Geschäftslokalen aller Art
je angefangenen zehn m2 der bewilligten Fläche und je begonnenem Monat höchstens € 150,-.
Die Einfriedung (Geländer, Gitter, Abschlußwand, Zierpflanzen usw.) ist innerhalb der bewilligten Vorgartenfläche aufzustellen. Beleuchtungskörper innerhalb der Einfriedung, die weder mit dem Gebäude noch mit dem Gehsteig fest verbunden sind und nicht über die bewilligte Vorgartenfläche hinausragen, sind abgabefrei.
Für Warenausräumungen oder Warenaushängungen und für die Aufstellung von Behältern zur Lagerung oder Aufbewahrung von Sachen
je angefangenen fünf m2 der bewilligten Fläche und je begonnenem Monat höchstens € 25,–,
jedoch mindestens € 50,–.
Für das Auf- bzw. Abstellen von Kraftfahrzeugen ohne Kennzeichen
je begonnenem Monat und je...