BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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§ 24 Verordnungsermächtigung- Umgebungslärm
MB zu 8500-2
§ 24 (neu):
enthält eine entsprechende Verordnungsermächtigung zur Konkretisierung der in den Anhängen I bis VI der UL-Richtlinie festgelegten Kriterien für die strategischen Lärmkarten und Aktionspläne. Die Verordnungsermächtigung entspricht im Wesentlichen jener des § 11 Bundes-LärmG, auf dessen Grundlage die Bundesumgebungslärmschutz-Verordnung (Bundes-LärmV) erlassen worden ist.
Anmerkungen
0) Eingefügt mit LGBl 8500-2 2. Novelle. S MB 8500-2.