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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

9. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3195-0

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 4 Begriffsbestimmungen

MB zu 8500-0

Zu § 4 (bisher § 1 bis 4):

Die Definitionen sollen das Verständnis und damit die Arbeit mit dem Gesetz erleichtern.

Z. 1und 2 verdeutlichen den Geltungsumfang und beschreiben entsprechend dem gegenwärtigen Standard die Teile der Straße, wobei auch Leiteinrichtungen, wie z.B. Schutzinseln, radabweisende Begrenzungen, etc. erfaßt sind.

Z. 4 soll unter Voraussetzung der geringen Verkehrsbedeutung oder der Ökologie sowohl für Landes- als auch Gemeindestraßen den Verzicht auf die Herstellung eines staubfreien Belags ermöglichen, ohne negative Haftungsfolgen zu evozieren.

Z. 5: Im Hinblick auf die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB wird in der Definition der Personenkreis angeführt.

Z. 6: Die Definition ermöglicht u.a. auch die exakte Zuweisung von Strafgeldern.

Z. 8 [nunmehr Z 9] dient als Kriterium für die Auflassung von Landesstraßen (§ 5 Abs. 2). Gemeindestraßen (§ 6 Abs 2) und für die Feststellung der Merkmale der Öffentlichkeit bei Privatstraßen mit Öffentlichkeitscharakter (§ 7).

MB zu 8500-1

Zu Z 2:

Bedingt durch die Übernahme der Bundesstraßen B durch das Land wird der Geltungsbereich des NÖ Straßengesetzes 1999 erweitert; durch die Einfügung soll eine präzise ...

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