BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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§ 33 Kontrollsystem
Materialien zur NÖ BO 2014
Erl zu § 33
Art. 18 der Gebäuderichtlinie der EU sieht zur Kontrolle der ausgestellten Energieausweise und der Heizungs- und Klimaanlageninspektionsberichte die Einrichtung entsprechender Kontrollsysteme vor. Da in Niederösterreich die Beibringung des Energieausweises Tatbestandsvoraussetzung für die Erlangung einer Baubewilligung bzw. notwendiger Bestandteil des Anzeigeverfahrens sein kann, kann die nachträgliche tiefergreifende Überprüfung dieser stichprobenartig ausfallen. Dafür ist das Prüfschema des Anhanges II Z. 1 der RL 2010/31/EU heranzuziehen. Die nunmehr auch vorzulegenden Heizungs- und Klimaanlageninspektionsberichte sind ebenso zu überprüfen, wobei das diesbezügliche Prüfschema des Anhanges II der genannten RL den Behörden großen Spielraum lässt.
Materialien zur NÖ BauO 1996
MB 8200-21
Art. 18 der Gebäuderichtlinie sieht zur Kontrolle der ausgestellten Energieausweise und der Heizungs- und Klimaanlageninspektionsberichte die Einrichtung entsprechender Kontrollsysteme vor. Da in Niederösterreich die Beibringung des Energieausweises Tatbestandsvoraussetzung für die Erlangung einer Baubewilligung bzw. notwendiger Bestandteil des ...