Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

9. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3195-0

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 29 Baueinstellung

Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

Materialien zur NÖ BO 2014

Erl zu § 29 NÖ BauO 1996

Der Zustand, der dem vorherigen entspricht, kann sowohl jener sein, dass das errichtete Objekt zur Gänze zu entfernen, das Grundstück also zu räumen ist, oder dass – bei nicht bewilligten oder nicht angezeigten Abänderungen – ein Rückbau bis zum letzten „rechtmäßigen“ Zustand herzustellen ist.

Materialien zur NÖ BauO 1996

MB 8200-0

Zu § 29 NÖ BauO 1996

Die Baueinstellung wird zusätzlich für den Fall vorgesehen, daß ein bewilligtes Bauvorhaben ganz oder zum Teil ohne Bauführer ausgeführt wird. In diesem Fall soll im Spruch des Bescheides zum Ausdruck gebracht werden, daß die Baueinstellung mit dem Einlangen der Meldung des Bauführers bei der Baubehörde außer Kraft tritt. Die anderen Baueinstellungsbescheide sollen

  • mit dem (nachträglichen) Baubewilligungsbescheid oder

  • nach dem positiven Abschluß der Prüfung der (nachträglich en) Bauanzeige mit einem Bescheid nach § 68 Abs. 2 AVG

ausdrücklich aufgehoben werden.

MB 8200-20

Der Entfall dieses [d.i. des bisherige dritten] Satzes bedeutet, dass die Baubehörde bereits mit der Baueinstellung die Möglichkeit hat, einenbaupolizeilichen Beseitigungsauftrag zu erteilen; dies wird vor allem dann d...

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