zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 1, Jänner 2022, Seite 6

Keine Anwendung des § 24 EStG bei teilweiser Veräußerung eines Mitunternehmeranteils unter Zurückbehaltung des gesamten Sonderbetriebsvermögens?

Sabine Kanduth-Kristen

Der Gewinn aus der Veräußerung eines prozentuellen Anteils an einer Mitunternehmerschaft gilt nach Ansicht des BFG nicht als Veräußerungsgewinn gem § 24 EStG, wenn nicht ein bestimmter Mitunternehmeranteil bestehend aus Gesellschaftsanteil und allfällig vorhandenem Sonderbetriebsvermögen veräußert wird. Bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen muss auch dieses aliquot zum Gesellschaftsanteil mitveräußert werden.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/5101414/2020, Revision zugelassen und eingebracht.

1. Der Fall

Herr A B war bereits seit 1992 Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma B G GmbH, welche durch eine errichtende Umwandlung gem Art II UmgrStG mit ihrem Vermögen als Ganzes in der neu entstandenen Beschwerdeführerin (GmbH & Co KG) aufgegangen ist. Durch die errichtende Umwandlung der Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft wechselte der bisher im Privatvermögen des A B gehaltene und an die GmbH vermietete Grund und Boden im Ausmaß von rd 10.000 m2 (bestehend aus drei Grundstücken) umwandlungsbedingt in das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters A B. Nach dem vom BFG festgestellten Sachverhalt stand das Sonderbetriebsvermögen in einem funktional wesentlichen Zusammenhang mit dem Betrieb der...

Daten werden geladen...