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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

9. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3195-0

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 27 Behördliche Überprüfungen

Materialien zur NÖ BO 2014

Erl zu § 27

Die bereits in den bisherigen Vorgänger-Bauordnungen enthaltenen Regelungen wurden inhaltlich unverändert übernommen. Die Aufzählung der möglichen Überprüfungsinhalte hat lediglich demonstrativen Charakter.

Materialien zur NÖ BauO 1996

MB 8200-0

Zu § 27 NÖ BauO 1996:

Die Regelung der behördlichen Überprüfungen soll um die Überwachung der Ausführung von Rauch- und anderen Fängen (künftig Schornsteine) durch einen Rauchfangkehrer gekürzt werden; diese soll künftig – wie die Überwachung der Ausführung anderer wichtiger Bauteile – in den Aufgabenbereich des Bauführers fallen.

AB 8200-0

Zu § 27 Abs. 1, 4 und 6. Beispiel NÖ BauO 1996:

Hier erfolgt im ersten Fall eine Anpassung an die EU-Bauproduktenrichtlinie und im zweiten Fall eine Verdeutlichung des Prüfungsumfanges.

Anmerkungen

0) IdF LGBl 1/2015.

§ 27 NÖ BO 2014 entspricht weitestgehend § 27 NÖ BauO 1996 idF LGBl 8200-0. In Abs 1 wurde der Aufzählungspunkt „die Prüfung der Tauglichkeit von Bauprodukten“ vor dem Aufzählungspunkt „Belastungsproben und“ gestrichen; in Abs 2 wurde die Wendung „die Verfasser der Bestätigungen nach § 18 Abs. 3,“ neu aufgenommen.

1) Die Baubehörde (...

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