BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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§ 1 Äquivalenter Dauerschallpegel
Anmerkung
1) Für die Messung sind die ÖNORMEN S 5004 (Messung von Schallimmissionen) und S 5021-1 (Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumplanung und Raumordnung) sowie die darin zitierten Normen und Richtlinien einschlägig.