BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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§ 19 Bauplan, Baubeschreibung und Energieausweis
Materialien zur NÖ BO 2014
Erl zu § 19
Die übersichtlich strukturierte Auflistung der für die Beurteilung eines Vorhabens notwendigen Angaben der NÖ Bauordnung 1996 wird übernommen, wobei klar gestellt wird, dass eine strittige Grundstücksgrenze in einem Bauverfahren von der Baubehörde – wie schon bisher – als Vorfrage anzusehen (und zu lösen) ist und sich die Baubehörde bei der selbständigen Lösung dieser Vorfrage der in dieser Bestimmung aufgezählten – qualitativ abgestufter – Unterlagen zu bedienen hat. Die genannten Unterlagen beinhalten fachlich qualifizierte Grundlagen für die Beurteilung der Vorfrage durch die Baubehörde im Hinblick auf die baurechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens.
Während der Lagenachweis im Falle des Grenzkatasters mit einem Ausschnitt aus der aktuellen DKM erfolgt (Grundstücksnummer mit 3 Unterstrichen), wird sowohl für den Fall der erforderlichen Grenzvermessung, als auch im Grenzfeststellungsverfahren die Vorlage eines nach § 35 Vermessungsgesetz, BGBl. 20 Nr. 306/1968 in der Fassung BGBl. I Nr. 31/2012, erstellten Planes notwendig sein. Um die Aktualität der Daten auch beim Vermessungsamt gewährleiste...