BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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§ 2 Begriffsbestimmungen
Anmerkungen
0) Die noch auf Grundlage des NÖ ROG 1976 erlassene NÖ Planzeichenverordnung ist durch das NÖ ROG 2014 teilweise invalidiert. Die Verweise auf das NÖ ROG 1976 sind obsolet, die Paragrafenbezeichnungen haben sich vielfach geändert. Auch gibt es nach der neuen Rechtslage zB keine Gebiete für Einkaufs- und Fachmarktzentren und keine Wohndichteklassen mehr. Auf der anderen Seite sind neue Planzeichen, wie zB jene für „Standorte“ (Signatur: Sto) erhaltenswerter Gebäude im Grünland, hinzugekommen.
1) Vgl nunmehr § 39 Abs 2 NÖ ROG 2014.