BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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§ 14 Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Materialien zur NÖ BO 2014
Erl zu § 14
Die in den bisherigen Bauordnungen, zuletzt in der NÖ Bauordnung 1996, festgelegten Bewilligungstatbestände wurden überarbeitet und wurden einzelne davon in die Anzeigepflicht verschoben wie z.B:
– Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen, da es dabei insbesondere um die Einhaltung der Straßenfluchtlinie, die Straßengrundabtretung und evtl. auch um das Ortsbild, nicht jedoch um Nachbarrechte gehen kann;
Z.2: Die Beurteilung der Kriterien der Bewilligungspflicht stieß in der Praxis immer wieder auf Schwierigkeiten und führte dadurch zu Rechtsunsicherheiten und v.a. unterschiedlichen (wenngleich auch nicht gerechtfertigten) Interpretationen. Insbesondere wenn die Bewilligungspflicht zu Unrecht negiert wird und somit die konsenslose Errichtung der baulichen Anlagen droht, entstanden sowohl dem Eigentümer (Abbruchauftrag) als auch der Baubehörde (eventuelle Amtshaftung) wesentliche Nachteile. Da sich im Übrigen gezeigt hat, dass praktisch jede bauliche Anlage der Bewilligungspflicht unterliegt, dient die Streichung der Kriterien der Rechtssicherheit.
Z. 3: Hier erfolgt eine nähere Umschreibung des – bis...