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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

9. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3195-0

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 26 Bausperre

MB zu § 23

(Stammfassung, LGBl 8000-0)

Die Bausperren dienen zur Sicherung der Durchführung des Flächenwidmungsplanes. Durch sie soll der Status quo grundsätzlich erhalten bleiben, d.h. den Grundeigentümern und den dinglich Berechtigten die Möglichkeit genommen werden, angesichts einer bevorstehenden Erlassung eines Flächenwidmungsplanes diesem entgegenstehende Projekte durchzuführen. (…) Bescheide, die dem Zweck der Bausperre widersprechen, können wegen Nichtigkeit aufgehoben werden. Keine Wirkung erzeugt die Bausperre auf Verfahren, die bereits im Zeitpunkt der Kundmachung der beabsichtigten Erlassung einer Bausperre anhängig waren.

MB zu Abs 2

(8. Nov, LGBl 8000-13)

Nach den Bestimmungen der NÖ Bauordnung 1996 ist die Baubehörde zur Erteilung von Baubewilligungen verpflichtet, auch wenn sich inzwischen herausgestellt hat, daß der Bauplatz von Lawinen, Hochwasser etc bedroht ist. Von dieser sinnwidrigen Verpflichtung soll sich die Baubehörde durch die Bausperre befreien können.

Anmerkungen

0) IdF der 8. Nov zum NÖ ROG 1976, LGBl 8000-13 (Abs 1–5) u 15. Nov LGBl 8000-21 (Abs 2 lit b). Vgl auch § 35, der auf die beabsichtigte Erlassung oder Änderung des Bebauungsplanes anz...

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