BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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§ 14 Flächenwidmungsplan
MB zu Abs 1 Satz 2
(3. Nov, LGBl 8000-5)
Dadurch soll eine schon in § 12 Abs 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes, LGBl 275/1968, enthaltene Regelung wieder eingeführt werden, die ausdrücklich erlaubt, für verschiedene Ebenen im Flächenwidmungsplan unterschiedliche Widmungs- und Nutzungsarten festzulegen. Das kann zB als Vorsorge für die Überbauung einer Verkehrsfläche (Verkehrsfläche – Bauland-Wohngebiet oder Bauland-Betriebsgebiet) oder die Errichtung einer Tiefgarage unter einem Park (Verkehrsfläche – Grünland-Park) in Betracht kommen. (…) Der Bezugshorizont (zB ober- und unterirdisch, Erdgeschoßzone und Obergeschosse) wird in der Legende zum Flächenwidmungsplan anzuführen sein.
MB zu Abs 2 Z 2
(17. Nov, LGBl 8000-23)
Damit wird klargestellt, dass nicht nur die natürliche Bonität des Bodens, sondern auch der Standort von bereits bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Grünland einen ausreichenden Schutz benötigt.
MB zum Entfall des bisherigen Abs 2 Z 4
(NÖ ROG 2014, LGBl 2015/3)
Die Festlegung von Wohndichteklassen im Flächenwidmungsplan als Richtwert bei der Erstellung eines Bebauungsplanes hat in der Praxis zu zahlreichen Missverständnissen im Bauve...