BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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§ 11 Raumordnungsprogramme für Sachbereiche
Anmerkungen
0) Als § 11a eingefügt durch die 6. Nov zum NÖ ROG 1976, LGBl 8000-10. Seit der 8. Nov LGBl 8000-13 § 11. Mit dieser Nov ist auch der zweiter Satz entfallen.
1) Derzeit gelten folgende ROP für Sachbereiche:
Zentrale-Orte-ROP, LGBl 8000/24-1
Fremdenverkehrs-ROP, LGBl 8000/27-0
Schul-ROP, LGBl 8000/29-1
ROP für das Freizeit- und Erholungswesen, LGBl 8000/30-0
V über ein sektorales ROP für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe, LGBl 8000/83-0
V über ein Sektorales ROP über die Freihaltung der offenen Landschaft, LGBl 8000/99-0
V über ein Sektorales ROP über die Windkraftnutzung in NÖ, LGBl 8001/1-0
Die V über ein ROP für das Gesundheitswesen (LGBl 8000/22-5) und das NÖ Sozialhilfe-ROP (LGBl 8000/31-2) sind per aufgehoben worden.