BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 1 Begriffe und Leitziele
MB zur Stammfassung des NÖ ROG 1976
(Stammfassung, LGBl 8000-0)
Absatz 1 enthält die Legaldefinitionen der wichtigsten Begriffe. Ausgehend vom Begriff „Raumordnung“ erfordert die Erreichung der Ordnungsziele auch die Anwendung von in die persönliche Freiheit des Einzelnen eingreifende Zwangsmaßnahmen einerseits, andererseits aber darf die Ordnungsvorstellung nicht soweit gehen, daß die freie Entfaltung der Persönlichkeit in einer den Grundprinzipien der Verfassung widersprechenden Art beeinträchtigt wird. Diese Gedanken finden in der Formulierung „der freien Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft“ ihren Ausdruck. Die Bestimmung dient vor allem der Vollziehung, so insbesondere dem Verordnungsgeber, als Richtlinie. Im Abs. 2 werden die im Abs. 1 generell umschriebenen Grundsätze der Raumordnung wegen ihrer besonderen Bedeutung, aber auch zur Veranschaulichung des abstrakten Begriffes „Raumordnung“ besonders hervorgehoben. Aus der Formulierung der einzelnen Grundsätze und der Bestimmungen über die Wirkung von Raumordnungsprogrammen ist erkennbar, daß der Gesetzgeber auf mögliche Überschneidungen von Bundes-, Landes- und Gemeindekompetenzen Bedacht ...