BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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Verordnung über die Geltung von Verordnungen auf Grund der NÖ Bauordnung 1996 und der NÖ Aufzugsordnung 1995 für bundeseigene, öffentlichen Zwecken dienende Gebäude
(LGBl 8200/5-0)
Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am aufgrund der § 34 Abs. 5, 43 Abs. 3, 58 Abs. 2 und 3, 61 Abs. 1 und 2, 62 Abs. 4, 63 Abs. 1, 64 Abs. 6 und 65 Abs. 2 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200–0, sowie der § 2 Abs. 1 und 3, 3 Abs. 2 und 3, 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 und der § 7 und 10 der NÖ Aufzugsordnung 1995, LGBl. 8220–0, verordnet:
Die NÖ Bautechnikverordnung 1997, LGBl. 8200/7–0, und die NÖ Aufzugs-Durchführungsverordnung 1995, LGBl. 8220/1–0, gelten auch für bundeseigene, öffentlichen Zwecken dienende Gebäude im Sinne des Art. 15 Abs. 5 B-VG.
Diese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt: Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von NÖ vom über die Geltung von Verordnungen aufgrund der NÖ Bauordnung 1976 für bundeseigene, öffentlichen Zwecken dienende Gebäude, LGBl. 8200/5–0, außer Kraft.