BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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2.10.1. OIB-Richtlinie 10 idF der NÖ BTV 2014
OIB-Richtlinie 10 idF der NÖ BTV 2014
Erl zu Anlage 10
Anlage 10 (Prüfbericht für Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln)
Von den Fachleuten wurde es als sinnvoll angesehen, wenn für die Überprüfung von Heizkesseln ein einheitlicher Prüfbericht verwendet wird. Auch für eine einheitliche Verfügbarkeit von Daten für das Einpflegen die neu geplante landesweite Datenbank ist ein einheitlicher Prüfbericht erforderlich.