BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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2.5.1. OIB-Richtlinie 5 idF der NÖ BTV 2014
OIB-Richtlinie 5 idF der NÖ BTV 2014
Erl zu Anlage 5
Anlage 5 (OIB-Richtlinie 5 in der Fassung der NÖ BVT 2014)
Diese OIB-Richtlinie wird inhaltlich ohne Ausnahmen übernommen und stellt den aktuellen Standard im Schallschutz dar. Es werden nur die allgemeinen, eingangs beschriebenen Anpassungen vorgenommen.