BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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§ 44 Sprachliche Gleichbehandlung
MB zu § 44
Entsprechend dem Gender Mainstreaming wurde die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter auch in der NÖ Bautechnikverordnung 2014 verankert, wobei – im Sinn einer leichteren Lesbarkeit der Regelungsnormen – die Vorgangsweise, die auch in bundesrechtlichen Regelwerken (z.B. die hier nachgebildete Bestimmung des § 56 VwGVG) sowie auch in anderen Landesgesetzen bereits gewählt wurde.
Anmerkungen
0) IdF LGBl 4/2015.
1) S Erl zu § 44 NÖ BTV 2014 bzw auch die vergleichbare Bestimmung in § 71 NÖ BO 2014.