BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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§ 43 Umgesetzte EU-Richtlinien und Informationsverfahren
Erl zu § 43
Abs. 1: Die Umsetzungsbestimmung wird – da die NÖ Bautechnikverordnung 2014 im Grunde aus der NÖ Bautechnikverordnung 1997 hervorgegangen ist – im Wesentlichen aus dieser übernommen. Sie gewährleistet einen Überblick über den Stand der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts im NÖ Landesrecht und erleichtert künftige Anpassungen und Ergänzungen.
Abs. 2: Der Hinweis auf das Informationsverfahren ergibt sich aus der zitierten Richtlinie, welche nicht nur die Durchführung eines entsprechenden Verfahrens, sondern auch einen Hinweis in der Vorschrift, die ihr unterliegt, verlangt.
Anmerkungen
0) IdF LGBl 4/2015.
§ 43 NÖ BTV 2014 entspricht in wesentlichen Teilen § 210 NÖ BTV 1997 (zuletzt LGBl 8200/7-7).
1) S Erl zu § 43 Abs 1 NÖ BTV 2014.
2) S Erl zu § 43 Abs 2 NÖ BTV 2014.