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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

9. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3195-0

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 36 Lagerung in Gebäuden

Erl zu § 32 bis 42

Siehe oben Erl zum VI. Teil.

Anmerkungen

0) IdF LGBl 4/2015.

§ 36 NÖ BTV 2014 entspricht im Wesentlichen § 203 NÖ BTV 1997 (LGBl 8200/7-7); in Abs 2 wurde die Wendung „von nicht mehr“ anstelle von bisher „unter“ aufgenommen, ebenso in Abs 4, wo die Wendung „von nicht mehr“ anstelle von bisher „höchstens“ aufgenommen wurde.

1) Als Leckanzeigegeräte kommen in Betracht:

  • Vakuumleckanzeigegeräte,

  • Überdruckleckanzeigegeräte mit Luft oder Stickstoff als Kontrollmedium oder

  • Leckanzeigegeräte mit einer Leckanzeigeflüssigkeit.

2) In (Hochwasser-)Überflutungsgebieten müssen Lagerbehälter in Kellerräumen gegen Auftrieb gesichert werden (s auch Anm zu § 37 NÖ BTV 2014). Solche Gebiete müssen jeweils im Flächenwidmungsplan ersichtlich gemacht werden (Planzeichen „Ü“).

3) Der Abstand der Fundamentstreifen voneinander ist auf die Standfestigkeit des Lagerbehälters u die Lagermenge abzustimmen.

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

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