BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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§ 31 Intervalle und Umfang der Überprüfungen
Erl zu § 31
Die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz bedeutet auch die Übernahme des vorgesehenen Kontrollmechanismus in Form von Überprüfungen und Inspektionen der Klimaanlagen.
Anmerkungen
0) IdF LGBl 4/2015.
1) Vgl § 32 Abs 4 NÖ BO 2014.