BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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§ 28 Überprüfungsverfahren
Erl zu § 27 bis 29
Die Intervalle für die wiederkehrenden Prüfungen sind an die umzusetzende Richtli-nie 2010/31/EU, die zum Großteil schon mit der 5. Novelle zur NÖ Bautechnikverordnung 1997 übernommen wurde, angepasst.
Anmerkungen
0) IdF LGBl 4/2015.
§ 28 entspricht im Wesentlichen § 190 NÖ BTV 1997 (zuletzt LGBl 8200/7-7); anstelle der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ ist lediglich von „Regeln der Technik“ die Rede.
1) Vgl die Definition des Begriffs „Regeln der Technik“ in § 4 Z 27 NÖ BO 2014.