BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 24 Altanlagen
Erl zu § 24
Mangels einer entsprechenden Bestimmung in der oben zitierten Vereinbarung gemäß Art. 15a BV-G, muss, da ein Regelungsbedarf auch für Altanlagen gegeben ist, diesem eigens Rechnung getragen werden. Diese Bestimmung bezieht alte Block-heizkraftwerke nicht mit ein, da deren Anzahl so gering ist, dass eine eigene Regelung für diese nicht zielführend ist.
Anmerkungen
0) IdF LGBl 4/2015.
Eine ähnliche Übergangsbestimmung für Altanlagen enthielt auch § 187 NÖ BTV 1997.
1) Die Vereinbarung gem Art 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken enthält keine Übergangsbestimmung für Altanlagen, weshalb eine entsprechende Regelung geschaffen werden musste. S Erl zu § 24 NÖ BTV 2014.