BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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§ 22 Prüfbedingungen
Erl zu § 22
Diese Bestimmung setzt Artikel 6 der oben zitierten Vereinbarung gemäß Art. 15a BV-G um.
Anmerkungen
0) IdF LGBl 4/2015.
1) § 22 NÖ BTV 2014 setzt Art 6 Abs 1 bis Abs 4 der Vereinbarung gem Art 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken um. S Erl zu § 22 NÖ BTV 2014.