BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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§ 17 Allgemeine Anforderungen
Erl zu § 17
Diese Bestimmung setzt Artikel 3 der oben zitierten Vereinbarung gemäß Art. 15a BV-G um.
Anmerkungen
0) IdF LGBl 4/2015.
1) § 17 NÖ BTV 2014 setzt Art 3 der Vereinbarung gem Art 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken um. S Erl zu § 17 NÖ BTV 2014.