BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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Teil IV - Heizungen und Blockheizkraftwerke
Erl zu Teil IV
In diesem Abschnitt werden im Wesentlichen die Teile der Art. 15a B-VG Vereinbarung über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken, zu denen vom Land Niederösterreich kein Vorbehalt abgegeben wurde, übernommen.