BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 4 Anwendungsbereich
Erl zu § 4
Abweichend und ergänzend zu den Bestimmungen in den OIB-Richtlinien sind im 3. Teil der Bautechnikverordnung für sieben taxativ aufgezählte Arten von Bauwerken zusätzliche Bestimmungen festgelegt.
Anmerkungen
0) IdF LGBl 4/2015.
1) Es handelt sich um eine taxative Aufzählung der Arten von Bauwerken, für die in den § 4 bis 13 NÖ BTV 2014 zusätzliche Bestimmungen festgelegt werden. S Erl zu § 4 NÖ BTV 2014.